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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen

über die Erbringung von Dienstleistungen, zwischen der

Scheibner Verbund GmbH
Hammerstraße 88a
08523 Plauen (im Folgenden „Anbieter“)

und den in §§ 1 und 2 des Vertrags bezeichneten Kunden (im Folgenden „Kunde“) geschlossen werden.

  • 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
    (1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • 2 Vertragsschluss
    (1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters eine Werbegelegenheit auf einer LED-Werbewand und eine Laufzeit seiner Werbegelegenheit auswählen. Bestellt er zahlungspflichtig bestellen, gibt er einen verbindlichen Antrag zum Erwerb der Dienstleistung des Anbieters ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag wird unter Beachtung dieser AGB abgegeben.

(2) Der Anbieter gibt daraufhin dem Kunden eine Empfangsbestätigung. Die Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die
Übermittlung der Rechnung zustande.

(3) Nach erfolgter Bestellung sendet der Kunde dem Anbieter die vom Anbieter dazu bietende Werbebotschaft, welche den Anforderungen des § 4 entspricht, per E-Mail zu.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

  • 3 Zeiten der Zurverfügungstellung, Verfügbarkeit der Dienstleistung
    (1) Von dem Anbieter angegebene Zeiträume bis zur Verfügungstellung der LED-Werbewand, berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung der Vergütung vorausgesetzt. Sofern für die Erbringung der Dienstleistung keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 10 Tage.

(2) Die Möglichkeit des Anbieters zur Verfügungstellung der Werbegelegenheiten ist begrenzt auf 19 Werbeplätze je LED-Werbewand. Ist die Werbefläche zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden nicht verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies unverzüglich mit. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde ein Produkt oder eine Dienstleistung oder Ähnliches bewerben möchte, welche(s) im direkten Wettbewerb zu dem Vermieter der Werbefläche steht. Eine solche Einschränkung ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung des Werbeobjekts, auf dem sich die Werbewand befindet.

(3) Hat der Kunde die Option „Exclusivpartner“ gewählt, wird der Anbieter auf der vom Kunden bestellten Werbefläche keine Werbung für im unmittelbaren Wettbewerb zu dem Kunden stehende Dritte darbieten.

(4) Kann der Anbieter die Dienstleistung für einen bestimmten Zeitraum aufgrund eines Umstandes, für den er nicht verantwortlich ist, wie beispielsweise Stromausfall, Reparaturarbeiten an der LED-Werbewand oder Bauarbeiten auf dem Grundstück, auf dem sich die LED-Werbewand befindet, nicht zur Verfügung stellen, so verlängert sich der jeweils vom Kunden gewählte Vertragszeitraum automatisch um den Zeitraum der Unterbrechung.


  • 4 Pflichten des Kunden
    (1) Werbebotschaften bzw. Motive werden nur in dem jeweils im Bestellvorgang dargestellten Datei- und Bildformat angenommen. Andere als die darin genannten Datei- und Bildformate können gesondert beim Anbieter nachgefragt werden. Eine Verpflichtung zur Annahme anderer als der im Bestellvorgang genannten Datei- und Bildformate besteht nicht.

(2) Dem Kunden ist es nicht gestattet, Werbebotschaften mit gewaltverherrlichenden Darstellungen, mit sexuellen oder pornographischen Inhalten, mit Kinder- und/oder jugendgefährdenden Inhalten, volksverhetzenden oder sonst Inhalten, die gegen die Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen, an den Anbieter zu übermitteln. Auch Fahrzeuge oder Verkehrszeichen oder und Verkehrszeichen ähnliche Darstellungen sind untersagt. Ein Vertrag über die Werbung mit diesen Inhalten kommt nicht zustande.

(3) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm an den Anbieter übermittelte Werbebotschaft frei von Rechten Dritter ist, die die Nutzung bzw. Darstellung der Werbebotschaft durch den Anbieter einschränken könnte. Im Falle der Geltendmachung von Rechten Dritter übernimmt der Kunde die alleinige Haftung gegenüber demjenigen, der sich auf diese Rechte beruft und stellt den Anbieter im Innenverhältnis in vollem Umfang von der Haftung frei. Sollte es zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüchen oder ähnlichen Ansprüchen Dritter gegenüber dem Anbieter kommen, übernimmt der Kunde im Innenverhältnis jeden dem Anbieter oder einem Dritten (wie beispielsweise dem Vermieter der Werbefläche) entstandenen Schaden.


  • 5 Preise
    (1) Die Preise des Anbieters sind abhängig von Laufzeit und Werbeplatz.

(2) Alle Preise, die vom Anbieter angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

  • 6 Zahlungsmodalitäten
    (1) Der Kunde wird die Zahlung per Vorkasse vornehmen.

(2) Die Zahlung der Vergütung ist unmittelbar mit Rechnungstellung fällig.


  • 7 Leistungsstörungen
    (1) Anbieter haftet für Leistungsstörungen nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährung aus Ansprüchen für Leistungsstörungen des Anbieters 12 Monate.

  • 8 Haftung
    (1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Anbieter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Anbieters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Anbieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

  • 9 Schlussbestimmungen
    (1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

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